Schulordnung

Für ein harmonisches Miteinander

1. Allgemeine Hinweise und Regelungen

  • Das Verhalten aller Mitglieder unserer Schule sollte geprägt sein von gegenseitiger Rücksichtnahme, von Höflichkeit, Achtung und Verständnis füreinander.
  • Diese Haus– und Schulordnung stellt eine notwendige Vereinbarung zum angemessenen Verhalten in einer Gemeinschaft dar. Der Schulträger wird über die Haus- und Schulordnung informiert.
  • Alle am Schulleben Beteiligten sind für das Schulgebäude, die Einrichtungsgegenstände, die Lehr- und Lernmittel verantwortlich und dafür zuständig, dass keine mutwilligen Zerstörungen stattfinden.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, allen Belehrungen und Anweisungen der Lehrer/innen Folge zu leisten.
  • Konflikte werden gewaltfrei gelöst.

2. Unterrichtsbeginn und Ordnung in den Unterrichtsräumen/Toiletten

  • Die Schüler/ innen, die nicht zur Kernzeitenbetreuung angemeldet sind, sollen frühestens 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn in der Schule sein, da sonst keine Aufsicht gewährleistet ist. Die Kinder dürfen ab 7.30 Uhr in ihre Klassenzimmer.
  • Wer sich in den kleinen Pausen im Klassenzimmer und im Schulhaus aufhält, rennt nicht und wendet keine körperliche Gewalt an.
  • Die Toiletten werden ausschließlich zur Benutzung aufgesucht und umgehend wieder verlassen. Jeder Schüler achtet auf Sauberkeit! Die Hände sind nach jedem! Toilettengang sorgfältig mit Seife zu waschen.
  • Die großen Pausen verbringen die Schüler/innen im Pausenhof. Witterungsbedingte Ausnahmen obliegen dem Ermessen der Schulleitung. Das Klassenzimmer ist sauber zu halten. Von Zeit zu Zeit bringen die Ordnungsdienste der Klasse 3 und 4 das Altpapier in den dafür vorgesehenen Raum. Die Reinigungskräfte erledigen dies für die 1. und 2. Klasse. Das Klassenzimmer wird nach dem Unterricht vom Ordnungsdienst gekehrt. Alle Stühle müssen hochgestellt werden. Es muss darauf geachtet werden, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind! Die Heizungen sind zu kontrollieren.

3. Verhalten im Schulgebäude/auf dem Schulgelände

  • Schulgebäude und Schulgelände müssen als Arbeits- und Aufenthaltsbereich stets sauber gehalten werden.
  • Während der Unterrichtszeit und auch in den flexiblen Pausen muss sich jeder Schüler so diszipliniert verhalten, dass die einzelnen Klassen nicht gestört werden.
  • Fußballspielen kann aus Sicherheitsgründen weder im Gebäude noch im Pausenhof gestattet werden.
  • Das Rauchen ist für Lehrer und Eltern im Schulgebäude und auf dem Schulgelände verboten! Dieses Rauchverbot gilt auch für Eltern, die einen Ausflug begleiten! (Siehe Landesnichtrauchergesetz LNRSchG 03.03.2009) § 1 „Dieses Gesetz hat zum Ziel, dass in Schulen sowie bei schulischen Veranstaltungen nicht geraucht wird. § 2 (1) In Schulgebäuden und auf Schulgeländen sowie bei Schulveranstaltungen ist das Rauchen untersagt. Amtliche Hinweise des Kultusministeriums zum Landesnichtrauchergesetz, Juli 2007: Der Erziehungsauftrag der Schule und die Sorge um die Einhaltung dieses Auftrages erstrecken sich auf die gesamte Zeit, in der die Schüler unter der Obhut der Schule stehen. D.H. auch die Pausen zwischen den einzelnen Unterrichtseinheiten und alle schulischen Veranstaltungen unterliegen der Verantwortung der Schule….

4. Pausenordnung

  • Während der Pausen dürfen die Schüler/innen das Schulgelände nicht verlassen.
  • In der großen Pause halten sich die Schüler/innen im Schulhof auf. (Siehe Plan)
  • Beim Spielen auf dem Schulhof ist Rücksicht auf Unbeteiligte zu nehmen. Das Klettern auf Bäume und das Fußballspielen sind grundsätzlich nicht erlaubt.
  • Das Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände strengstens verboten. (Verletzungsgefahr)
  • Nach der großen Pause gehen die Kinder geordnet und leise in ihre Klassenzimmer, bereiten sich auf die nächste Unterrichtstunde an ihren Plätzen vor und warten auf die Lehrer/in.

5. Verhalten auf dem Schulweg

  • Die Kinder achten auf die Verkehrsregeln und gefährden zu keiner Zeit andere Verkehrsteilnehmer.
  • Alle Schüler/innen gehen den vorgesehenen Schulweg. (siehe Schulwegepläne)
  • An der Bushaltestelle warten die Schüler/innen diszipliniert im Wartehäuschen auf den Bus.

6. Entschuldigungspflicht/Beurlaubungen/Befreiungen

  • Bei Erkrankung des Schülers müssen die Erziehungsberechtigten den Klassenlehrer (über das Sekretariat) mündlich noch am selben Morgen verständigen. Eine schriftliche Entschuldigung muss nach drei Tagen dem Klassenlehrer vorliegen! Jedes Fehlen muss schriftlich entschuldigt werden. Die Schulleitung behält sich vor, in Einzelfällen, ein ärztliches Attest zu verlangen.
  • Arzt- und Zahnarztbesuche sind in der Regel außerhalb der Unterrichtszeiten vorzunehmen.
  • Beurlaubungsgesuche bis zu 2 Tage, werden vom Klassenlehrer genehmigt. Vor oder nach den allgemeinen Ferien wird ein Urlaubsgesuch nur von der Schulleitung und zwar auf schriftlichen Antrag entschieden.
  • Eine Befreiung vom Sportunterricht bedarf einer schriftlichen Benachrichtigung durch die Erziehungsberechtigten. Der betreffende Schüler geht dann mit in den Sportunterricht und setzt sich in die Sporthalle und schaut zu.
  • Eine Befreiung vom Sportunterricht über einen längeren Zeitraum wird von der Schulleitung nur nach Vorlage eines ärztlichen Attests verfügt.
  • Eine Befreiung vom Religionsunterricht kann nach den geltenden Bestimmungen nur über die Schulleitung aufgrund eines schriftlichen Antrags, jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen.

7. Weitere Hinweise

  • Bei Unfällen während der Unterrichtszeit, bei anderen Schulveranstaltungen und auf dem Schulweg ist der Klassenlehrer bzw. das Sekretariat umgehend zu verständigen, da Unfallmeldungen von der Schule sofort an die gesetzliche Unfallversicherung weitergeleitet werden müssen.
  • Alle sind zur gegenseitigen Hilfe verpflichtet!
  • Es ist den Schülern nicht gestattet vor Ablegen der Fahrradprüfung mit dem Fahrrad zur Schule zu kommen. Das Fahrrad muss verkehrstüchtig sein. Ein Helm ist Pflicht. Die Schule übernimmt keine Haftung bei Verlust des Fahrrades oder des Zubehörs. Cityroller sind nicht erlaubt.
  • Schüler dürfen in der Schule und bei Schulveranstaltungen keine Handys benutzen!
  • An ansteckenden Krankheiten leidende Schüler dürfen den Unterricht und die Betreuungsangebote nicht besuchen. Dies gilt auch für den Läusebefall. Die Eltern besprechen den Einzelfall mit der Schulleitung.
  • Infektionskrankheiten sind meldepflichtig und somit unverzüglich der Schulleitung zur Weiterleitung an das Gesundheitsamt zu melden.
  • Messer, Waffen oder sonstige Gewaltgegenstände sind auf dem Schulgelände nicht erlaubt. (Nachtrag / 7.1.7. im Mai 2019)

Die Fassung der Haus- und Schulordnung tritt am 01.07.2016 in Kraft.
Schulleitung und Kollegium, Schulträger, Elternschaft der Grundschule Lauterstein (Elternbeiratsvorsitz, Elternvertreter)